Neuer Beschluss für Cybersicherheit bei Aufzugsanlagen

Der TÜV Thüringen nimmt das Thema der Cybersicherheit ins Visier: Seit Ende 2022 gilt der EK ZÜS Beschluss B-002, der dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberbedrohungen bei überwachungsbedürftigen Anlagen zu bewerten. Dies gilt für alle Aufzugsanlagen, bei denen eine direkte Verbindung von der Aufzugssteuerung in das Internet besteht. 
 
„Wir begrüßen die Entscheidung“, sagt Tim Gunold, geschäftsführender Gesellschafter von HUNDT CONSULT. „Eine entsprechende verbindliche Vorgabe für die Cybersicherheit von Aufzugsanlagen war längst überfällig.“ Anlagen, die mit der IIoT-Lösung LIFT GUARDIAN von HUNDT CONSULT ausgestattet sind, betrifft diese Regelung allerdings nicht. Denn: Der LIFT GUARDIAN greift bewusst nicht in die Steuerung ein, sondern arbeitet vollkommen autark von der Aufzugsanlage. „Das macht Cyberangriffe wie eine Fremdsteuerung der Anlage durch Hacker unmöglich.“
 
Mehr über den LIFT GUARDIAN erfahren Sie hier.