Aktuelles
Grüß Gott! – HUNDT CONSULT in München
Die Expansion von HUNDT CONSULT geht weiter: Seit dem 01.01.2017 ist HUNDT CONSULT in der Engelhardstraße 12 in München zu finden. Hier im Stadtteil Sendling hat das Unternehmen neue, größere Räumlichkeiten bezogen. Bereits seit mehr als fünf Jahren ist HUNDT CONSULT in München vertreten – nun benötigte das Unternehmen mehr Platz.
29 Prozent aller Aufzugsanlagen unbefriedigend gewartet
Rund 725.000 Aufzüge und Fahrtreppen gibt es in Deutschland. Für ihre Sicherheit sind die Betreiber der Anlagen verantwortlich. Doch die Wartungen entsprechen in 29 Prozent der Fälle nicht den technischen Vorgaben. Zu diesem Ergebnis kommt HUNDT CONSULT in seiner Markt- und Trendstudie „Aufzüge und Fahrtreppen 2016“. Hierfür hat das Unternehmen die Daten von rund 12.000 Anlagen ausgewertet und 138 Betreiber befragt.
Danke! 98,1 Prozent der Kunden empfehlen HUNDT CONSULT weiter
Als unabhängiger Experte berät HUNDT CONSULT rund um Aufzüge und Fahrtreppen. Mehrere tausend Anlagen managen wir im deutschsprachigen Raum. Dieses Geschäft verstehen wir als langfristige Zusammenarbeit. Deshalb legen wir großen Wert auf die Meinung unserer Kunden.
Ein „fast normaler Tag“ eines Projektleiters bei HUNDT CONSULT
Projektleiter bei HUNDT CONSULT – was macht man da eigentlich? Das werden wir von Bewerberinnen und Bewerbern, aber auch von unseren Kunden oft gefragt. Diese Frage könnte niemand besser beantworten als unsere Projektleiter selbst. Und deshalb lassen wir heute in unserem Blog einmal einen zu Wort kommen:
Neues HUNDT CONSULT Büro in der Hauptstadt
Am 01.07.2016 eröffnet HUNDT CONSULT ein weiteres Büro – dieses Mal in der Bundeshauptstadt Berlin. Damit ist HUNDT CONSULT jetzt an sechs Standorten für seine Kunden vertreten: Neben der Unternehmenszentrale in Hamburg agiert das Unternehmen bereits aus den Standorten in Hannover, Limburg an der Lahn, Gießen und München heraus. Mit der Eröffnung des neuen Büros kommt HUNDT CONSULT seinen angekündigten Expansionsplänen nach, durch die das Unternehmen mittelfristig in ganz Deutschland für die Kunden und Partner regional ansprechbar sein wird.
HUNDT CONSULT ist Partner von „hotspot – 1. Forum Wohnungswirtschaft“
Am 15. September findet in Frankfurt am Main zum ersten Mal „hotspot – Forum Wohnungswirtschaft“ statt. HUNDT CONSULT ist Partner des Events, das sich dem Thema „Energieautarke Gebäude“ in Theorie und Praxis widmet. Die Besucher erfahren, was hinter dem Konzept steckt und wie die Politik den Bau energieautarker Gebäude fördert.
Neue EU-Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU: Was Verwender wissen sollten
Seit dem 20. April 2016 ist die neue europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU in Kraft. Sie ersetzt übergangslos die bislang gültige Richtlinie 95/16/G und regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen im Europäischen Wirtschaftsraum. Ihre Ziele sind unter anderem die Vereinheitlichung der Rechtsverordnungen in Europa und die Harmonisierung des EU-Binnenmarktes.
Herzlich willkommen zum HUNDT CONSULT-EM-Tipp 2016!
Wer ist unter den Immobilien- oder Aufzugsexperten auch zugleich Fußballexperte? Wir laden Sie herzlich ein, während der Fußball-EM 2016 an unserem Gewinnspiel teilzunehmen und herauszufinden, wer neben unserer Leidenschaft für Immobilien und Aufzüge auch unsere Leidenschaft für Fußball teilt. Jeder Teilnehmer kann sich einem Team anschließen, nachdem er einen Einzeltipp abgegeben hat.
Property- und Facility-Management aufgepasst! Wer ist „Verwender“ von Aufzugsanlagen?
Am 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist es unter anderem, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit bei der Verwendung von Aufzugsanlagen zu gewährleisten. Die neue Betriebssicherheitsverordnung stellt insgesamt eine vollständige Neufassung der BetrSichV aus dem Jahre 2002 dar und soll nach der Ansicht des Gesetzgebers dem aktuellen Unfallgeschehen Rechnung tragen. Im Folgenden wird der Fokus auf die Frage gelegt, welche Änderungen die neue Betriebssicherheitsverordnung für das Property- und Facility- Management in der Immobilienwirtschaft mit sich bringt.
Achtung: Bis zum 31.05. müssen Notfallpläne vorliegen
Seit dem 1. Juni 2015 ist in Deutschland die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Um noch mehr Sicherheit beim Aufzugfahren zu gewährleisten, enthält sie zahlreiche neue Regeln und Pflichten für die Verwender (ehemals: Betreiber) von Aufzugsanlagen. Am 31. Mai ist die 12-monatige Übergangszeit zu Ende. Das heißt: Die Bestimmungen der neuen BetrSichV gelten ausnahmslos. Höchste Zeit also, noch nicht Erledigtes in die Tat umzusetzen!









