Pflichtthema jeder Gefährdungsbeurteilung: die Cybersicherheit für Aufzugsanlagen

Aufzugsanlagen werden zunehmend digitaler und vernetzter. Das bringt viele Vorteile, aber auch einige Risiken mit sich. Denn sind Software oder Schnittstellen unzureichend geschützt, können sich Unbefugte Zugriff auf die Systeme verschaffen und Funktionen manipulieren – zum Beispiel den Aufzug außer Betrieb nehmen. Cyberattacken wie diese stören nicht nur den Betrieb, sondern sind auch eine ernstzunehmende Gefahr für Menschen, Anlagen und Gebäude.
 
Anlagen jetzt aktiv schützen
Um der wachsenden Anzahl von Cyberangriffen zu begegnen und diesen künftig vorzubeugen, hat der Gesetzgeber im März 2023 eine neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1115-1) „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ veröffentlicht. Diese fordert Betreiberinnen und Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen dazu auf, ihre Anlagen aktiv vor Cybertattacken zu schützen.
 
Konkret bedeutet das: Aufzugsbetreiber:innen müssen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung (GBU) potenzielle Cyberbedrohungen identifizieren, nötige Schutzmaßnahmen ergreifen und dies in adäquater Form dokumentieren. Fehlt eine anlagenspezifische Dokumentation, wird dies als Mangel in der Prüfbescheinigung aufgeführt.
 
Fachkundige Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
HUNDT CONSULT kann Betreiberinnen und Betreiber von Aufzugsanlangen bei der Analyse möglicher Gefährdungen durch Cyberbedrohungen unterstützen. So ergänzt das Expertenteam von HUNDT CONSULT im Bedarfsfall nicht nur den Baustein „Cybersecurity“ in der Gefährdungsbeurteilung ihrer Anlagen gemäß der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung. Es empfiehlt ihnen auch die notwendigen Schutzmaßnahmen und ermittelt die dabei anfallenden Kosten.
 
Sie haben Interesse? Kontaktieren Sie gerne Frau Julia Sieke via E-Mail an: j.sieke@hundt-consult.de