HUNDT CONSULT bietet neue Services rund um die Betriebssicherheitsverordnung

Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellen hohe Anforderungen an die Betreiber von Aufzugsanlagen. HUNDT CONSULT macht seinen Kunden die Arbeit so einfach wie möglich und hat deshalb zwei neue Services eingerichtet:

1. Notfallplangenerator

Zu den neuen Pflichten für Aufzugsverwender (= vormals „Aufzugsbetreiber“) gehört es seit dem 1. Juni 2015 auch, für jede Aufzugsanlage einen Notfallplan anzufertigen. Dieser muss dem Notdienst zur Verfügung stehen, damit er im Schadensfall schnell und richtig handeln kann. Wenn kein Notdienst vorhanden ist, muss der Notfallplan gut sichtbar in der Nähe der Hauptzugangsstelle dauerhaft angebracht werden. Für neue Aufzugsanlagen, die nach dem 1. Juni 2015 in Betrieb genommen wurden, muss der Notfallplan von Anfang an vorhanden sein. Für ältere Anlagen besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2016. Spätestens dann muss für jede Aufzugsanlage ein Notfallplan bestehen, der an den oben genannten Stellen hinterlegt ist. HUNDT CONSULT hat einen Notfallplangenerator erstellt, mit Aufzugsbetreiber sehr einfach Notfallpläne für ihre Aufzugsanlagen erstellen können. Diese fertigen Notfallpläne erfüllen – vollständig ausgefüllt – alle Anforderungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung.

2. Kontrollen online dokumentieren

Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Aufzugsanlagen regelmäßig kontrolliert werden. Die ordnungsgemäße Dokumentation dieser Kontrollen gehört ebenfalls zu den Pflichten der Aufzugsverwender. HUNDT CONSULT bietet mit der Website www.aufzugswaerter.de nun die Möglichkeit, diese Kontrollen gebündelt online zu dokumentieren. Betreiber von Aufzugsanlagen können hier online und passwortgeschützt

  • eine Übersicht über ihre Anlagen erstellen,
  • Daten zu den einzelnen Anlagen hinterlegen und
  • die Kontrollen samt Datum und Protokoll erfassen.

Diese Online-Dokumentation ist insbesondere für Verwender mit einer Vielzahl von Aufzugsanlagen sehr komfortabel.

Wenn Sie Fragen zur neuen Betriebssicherheitsverordnung haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, sprechen Sie uns gern an!