{"id":5208,"date":"2015-02-27T00:00:00","date_gmt":"2015-02-26T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hundt-consult.de\/die-neue-betriebssicherheitsverordnung-was-aendert-sich-fuer-aufzugbetreiber\/"},"modified":"2015-02-27T00:00:00","modified_gmt":"2015-02-26T23:00:00","slug":"die-neue-betriebssicherheitsverordnung-was-aendert-sich-fuer-aufzugbetreiber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hundt-consult.de\/at\/die-neue-betriebssicherheitsverordnung-was-aendert-sich-fuer-aufzugbetreiber\/","title":{"rendered":"Die neue Betriebssicherheitsverordnung: Was \u00e4ndert sich f\u00fcr Aufzugbetreiber?"},"content":{"rendered":"<div class=\"row\">\n<div class=\"col-md-12 col-sm-12 col-xs-12 column\">\n<div class=\"ge-content ge-content-type-ckeditor\" data-ge-content-type=\"ckeditor\">\n<p>Nach drei Jahren Beratungen und Abstimmungen in den Fachgremien und circa 40 Versionen des Referentenentwurfs werden ab dem 1. Juni 2015 in Deutschland neue Regeln und Pflichten f\u00fcr die Betreiber von Aufzugsanlagen gelten. Im Januar stimmte die Bundesregierung der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung zu, wie sie am 28. November 2014 der Bundesrat beschlossen hatte.<\/p>\n<p>Zu einer immer wieder auftretenden Frage bei Aufzugsbetreibern gibt die neue Betriebssicherheitsverordnung gleich zu Beginn Auskunft: Aufzugsbetreiber werden k\u00fcnftig Arbeitgebern gleichgesetzt. Als solche sind sie sind laut der neuen Verordnung verpflichtet &#8230;<\/p>\n<ul>\n<li>Ma\u00dfnahmen zur Instandhaltung der Aufzugsanlagen zu treffen und sich dabei an die Vorgaben des Herstellers zu halten.<\/li>\n<li>ihre Aufz\u00fcge regelm\u00e4\u00dfig in Augeschein zu nehmen und deren Funktionieren zu kontrollieren.<\/li>\n<li>Notfallpl\u00e4ne f\u00fcr s\u00e4mtliche Aufzugsanlagen zu erstellen. Diese Pl\u00e4ne m\u00fcssen sie dem Notdienst vor Inbetriebnahme des Aufzugs zur Verf\u00fcgung stellen. Hierf\u00fcr haben die Aufzugsbetreiber bis zum 31. Mai 2016 Zeit.<\/li>\n<li>f\u00fcr jeden Aufzug eine wirksame Zwei-Wege-Notrufeinrichtung mit st\u00e4ndig besetztem Notdienst zu schaffen. Die Frist hierf\u00fcr ist der 31. Dezember 2020.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><br \/>\n<strong>Pr\u00fcfplakette verbindlich ab dem 1. Juni 2015<\/strong><br \/>\nNeu ist die verbindliche Pr\u00fcfplakette in der Aufzugskabine, vergleichbar der T\u00dcV-Plakette am Auto. Sie gibt Auskunft dar\u00fcber, welche zugelassene \u00dcberwachungsstelle (Z\u00dcS) die letzte Pr\u00fcfung durchgef\u00fchrt hat und in welchem Jahr und Monat die n\u00e4chste wiederkehrende Pr\u00fcfung \u2013\u00a0ehemals Hauptpr\u00fcfung \u2013 stattfinden muss. So erhalten die Nutzer der Anlagen mehr Transparenz und Sicherheit.<br \/>\nWeitere Pflichten der Aufzugsbetreiber im Zusammenhang mit den Pr\u00fcfungen der Anlagen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Alle Aufz\u00fcge m\u00fcssen eine Pr\u00fcfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach einer pr\u00fcfpflichtigen \u00c4nderung ablegen. Diese Pr\u00fcfungen m\u00fcssen durch zugelassene \u00dcberwachungsstellen erfolgen.<\/li>\n<li>Die Pr\u00fcfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme schlie\u00dft im Besonderen die Aufstellbedingungen ein.<\/li>\n<li>Bestandteil der Pr\u00fcfungen sind auch alle externen Einrichtungen, die f\u00fcr die sichere Benutzung der Aufzugsanlage notwendig sind.<\/li>\n<li>Die wiederkehrenden Haupt- und Zwischenpr\u00fcfungen sind ebenfalls durch Z\u00dcS durchzuf\u00fchren. Sie beinhalten auch die \u00dcberpr\u00fcfung der elektrischen Anlage.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben den bereits erw\u00e4hnten \u00c4nderungen k\u00f6nnen Pr\u00fcfbescheinigungen k\u00fcnftig \u2013 theoretisch \u2013 elektronisch aufbewahrt werden. Die gleichzeitig geforderte st\u00e4ndige Verf\u00fcgbarkeit der Pr\u00fcfbescheinigung am Anlagenstandort wird die meisten Betreiber aber vor nahezu unl\u00f6sbare Herausforderungen stellen.<br \/>\nAuch in anderen Bereichen gibt es noch Punkte, die unterschiedlich interpretiert werden k\u00f6nnen oder Fragen offen lassen. Es ist zu hoffen, dass diese Punkte rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Verordnung konkretisiert und klargestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Inzwischen haben zahlreiche Unternehmen und \u00dcberwachungsstellen Newsletter und E-Mails zu diesem Thema versendet, die bei den Empf\u00e4ngern aber h\u00e4ufig zu Unsicherheit und Verwirrung gef\u00fchrt haben. Aus diesem Grund wird HUNDT CONSULT im Fr\u00fchjahr gemeinsam mit der renommierten Soziet\u00e4t GSK STOCKMANN &amp; KOLLEGEN f\u00fcr seine Kunden regionale Workshops durchf\u00fchren. Diese Workshops werden \u00fcber die neue Betriebssicherheitsverordnung sowie \u00fcber aktuelle Fragen zur Betreiberhaftung umfassend informieren. Konkrete Termine und Veranstaltungsorte geben wir in K\u00fcrze bekannt.<br \/>\nWenn Sie Fragen zur neuen Betriebssicherheitsverordnung haben oder Unterst\u00fctzung bei der Umsetzung ben\u00f6tigen,\u00a0<a href=\"mailto:contact@hundt-consult.de\">sprechen Sie uns gern an!<\/a><br \/>\nQuellen: Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales, VFA Interlift e.V.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach drei Jahren Beratungen und Abstimmungen in den Fachgremien und circa 40 Versionen des Referentenentwurfs werden ab dem 1. 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