{"id":5186,"date":"2016-04-26T00:00:00","date_gmt":"2016-04-25T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hundt-consult.de\/achtung-bis-zum-31-05-muessen-notfallplaene-vorliegen\/"},"modified":"2016-04-26T00:00:00","modified_gmt":"2016-04-25T22:00:00","slug":"achtung-bis-zum-31-05-muessen-notfallplaene-vorliegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hundt-consult.de\/at\/achtung-bis-zum-31-05-muessen-notfallplaene-vorliegen\/","title":{"rendered":"Achtung: Bis zum 31.05. m\u00fcssen Notfallpl\u00e4ne vorliegen"},"content":{"rendered":"<div class=\"row\">\n<div class=\"col-md-12 col-sm-12 col-xs-12 column\">\n<div class=\"ge-content ge-content-type-ckeditor\" data-ge-content-type=\"ckeditor\">\n<p>Seit dem 1. Juni 2015 ist in Deutschland die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Um noch mehr Sicherheit beim Aufzugfahren zu gew\u00e4hrleisten, enth\u00e4lt sie zahlreiche neue Regeln und Pflichten f\u00fcr die Verwender (ehemals: Betreiber) von Aufzugsanlagen. Am 31. Mai ist die 12-monatige \u00dcbergangszeit zu Ende. Das hei\u00dft: Die Bestimmungen der neuen BetrSichV gelten ausnahmslos. H\u00f6chste Zeit also, noch nicht Erledigtes in die Tat umzusetzen!<\/p>\n<p><strong>Im Notfall ist schnelles Handeln gefragt<\/strong><\/p>\n<p>Es rattert, wackelt und quietscht \u2013 der Aufzug bleibt stecken: eine bedr\u00fcckende Vorstellung f\u00fcr jeden Aufzugnutzer. F\u00fcr die Nutzer hei\u00dft es in dieser Situation vor allem: Ruhe bewahren. Sie sollten auf keinen Fall versuchen, sich selbst zu befreien, sondern den Notruf-Taster bedienen. Gem\u00e4\u00df den Technischen Regeln f\u00fcr Betriebssicherheit TRBS 2181 muss jeder Aufzug ein elektronisches Notrufsystem haben. Wenn das nicht vorhanden ist, muss zumindest sichergestellt sein, dass der akustische Notruf jederzeit von jemanden wahrgenommen werden kann, der dann eine Personenbefreiung einleiten kann. Au\u00dferdem muss der Hilfeleistende innerhalb von 30 Minuten nach Abgabe des Notrufs an der Anlage eintreffen.<\/p>\n<p><strong>Reibungslose Abl\u00e4ufe<\/strong><\/p>\n<p>Damit in einem Notfall zuk\u00fcnftig die Abl\u00e4ufe noch schneller und sicherer funktionieren, sieht die neue Betriebssicherheitsverordnung vor, dass f\u00fcr alle Aufzugsanlagen ein Notfallplan anzufertigen ist. Dieser muss sp\u00e4testens bis 31. Mai 2016 vorliegen und dem Notdienst zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Der Notfallplan muss alle Informationen zusammenfassen, die die beteiligten Personen brauchen, um im Ernstfall schnell und richtig zu handeln. \u201eEin Notfallplan f\u00fcr Aufzugsanlagen stellt sicher, dass Notdienste bei einem Notruf umgehend reagieren und angemessene Hilfema\u00dfnahmen einleiten k\u00f6nnen\u201c, fasst Tim Gunold, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von HUNDT CONSULT zusammen. \u201eWenn der Notruf nicht auf eine st\u00e4ndig besetzte Stelle aufgeschaltet ist, muss der Notfallplan gut sichtbar in der Hauptzugangsebene einsehbar sein. Zus\u00e4tzlich empfehlen wir, den Notfallplan auch im Pr\u00fcfbuch zu hinterlegen, damit der Sachverst\u00e4ndige im Rahmen der Pr\u00fcfung erkennen kann, dass der Notfallplan vorliegt. Anderenfalls droht hier ein Mangel im Pr\u00fcfbericht und gegebenenfalls sogar ein Bussgeld. Denn ein fehlender Notfallplan stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.\u201c<\/p>\n<p><strong>Welche Informationen m\u00fcssen rein?<\/strong><\/p>\n<p>Um die Vorschriften der neuen Betriebssicherheitsverordnung zu erf\u00fcllen, mus der Notfallplan die folgenden Angaben enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Standort der Aufzugsanlage: vollst\u00e4ndige Adresse<\/li>\n<li>Fabrik-\/Anlagennummer: siehe Typenschild oder auch Pr\u00fcfbescheinigung<\/li>\n<li>Verantwortlicher Arbeitgeber\/Verwender der Anlage: Name, Anschrift und Telefonnummer<\/li>\n<li>Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Aufzugsanlage haben: Liste der Personen mit Namen und Telefonnummern versehen, zum Beispiel Hausmeister, Notrufzentrale<\/li>\n<li>Name und Telefonnummer des Aufzugsw\u00e4rters beziehungsweise der beauftragten Person, die im Notfall eine Personenbefreiung vornehmen kann. Diese beauftragte Person muss hierin in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden unterwiesen werden.<\/li>\n<li>Erste-Hilfe-Kontaktdaten, zum Beispiel Ersthelfer, Betriebsarzt, Rettungsdienst<\/li>\n<li>Beginn der Befreiung. Diese sollte sp\u00e4testens nach 30 Minuten erfolgen.<\/li>\n<li>Ablageort der technischen Notbefreiungsanleitung zum Beispiel hinterlegt im Aufzugs-Triebwerksraum<\/li>\n<li>Erstellungsdatum des Notfallplans<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Keine \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Neuanlagen<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00dcbergangsfrist f\u00fcr die Umsetzung der neuen BetrSichV gilt nur f\u00fcr \u00e4ltere Anlagen. Bei Neuanlagen muss der Notfallplan also schon vor Inbetriebnahme vorliegen. F\u00fcr sie gab es keine \u00dcbergangfrist.<\/p>\n<p><strong>Mit unserem Notfallplangenerator auf der sicheren Seite<\/strong><\/p>\n<p>Gern erstellt HUNDT CONSULT f\u00fcr seine Kunden die Notfallpl\u00e4ne. Wer diese Aufgabe selbst \u00fcbernehmen m\u00f6chte, findet dazu Hilfe auf unserer Website: Im Bereich \u201eOnline-Services\u201c stellen wir einen Notfallplangenerator zur Verf\u00fcgung. Das Formular kann einfach am Computer ausgef\u00fcllt, als PDF abgespeichert und anschlie\u00dfend direkt ausgedruckt werden. Der so erstellte Notfallplan erf\u00fcllt alle Anforderungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung.<\/p>\n<p>Wenn Sie Fragen zu den Notfallpl\u00e4nen oder den \u00fcbrigen Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung haben,\u00a0<a href=\"mailto:contact@hundt-consult.de\">kontaktieren<\/a>\u00a0Sie uns gern!<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 1. Juni 2015 ist in Deutschland die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Um noch mehr Sicherheit beim Aufzugfahren zu gew&auml;hrleisten, enth&auml;lt sie zahlreiche neue Regeln und Pflichten f&uuml;r die Verwender (ehemals: Betreiber) von Aufzugsanlagen. 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