Monat: Mai 2016

Property- und Facility-Management aufgepasst! Wer ist „Verwender“ von Aufzugsanlagen?

Am 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist es unter anderem, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit bei der Verwendung von Aufzugsanlagen zu gewährleisten. Die neue Betriebssicherheitsverordnung stellt insgesamt eine vollständige Neufassung der BetrSichV aus dem Jahre 2002 dar und soll nach der Ansicht des Gesetzgebers dem aktuellen Unfallgeschehen Rechnung tragen. Im Folgenden wird der Fokus auf die Frage gelegt, welche Änderungen die neue Betriebssicherheitsverordnung für das Property- und Facility- Management in der Immobilienwirtschaft mit sich bringt.