Tag: 3. März 2016

Gefährdungsbeurteilungen: jetzt aktualisieren!

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Errichtungsnormen EN 81-1/-2 und EN 81-20 / -50 sowie die EU-Richtlinien EG 96-15 und 2014 /33 / EU – wer eine Aufzugsanlage verwendet, muss eine Menge Vorschriften beachten. Zum Teil kann selbst der Gesetzgeber keine genauen Angaben darüber machen kann, was ab wann verbindlich gilt. Das zeigt, wie unübersichtlich die Lage ist.