Jahr: 2015

Dokumentationspflicht: EK ZÜS nimmt Beschluss vom 20. Mai 2015 zurück

Auf seiner Sitzung vom 04.11.2015 hat der Erfahrungsaustauschkreis der zugelassenen Überwachungsstellen (EK ZÜS) den Beschluss BA-011 vom 20.05.2015 zur sicheren Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik wieder zurückgezogen. Dieser sah unter anderem vor, dass Prüfberichte vermerken, ob ein Konzept zur Anpassung der Aufzugsanlage an den Stand der Technik erstellt werden muss. Hiervon waren insbesondere ältere Aufzugsanlagen betroffen.
 

Zugelassene Überwachungsstellen verschärfen Bedingungen

Der 1. Juni 2015 war ein rot markierter Termin im Kalender von HUNDT CONSULT und vielen Aufzugsbetreibern in Deutschland – die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trat mit ihren Novellierungen in Kraft. HUNDT CONSULT hat seine Kunden über die Änderungen im Vorwege informiert und wird in Kürze auf mehreren regionalen Workshops noch detaillierter auf die konkreten Inhalte und deren Auswirkungen eingehen. Wenige Tage vor dem Inkrafttreten der neuen BetrSichV wurde bekannt, dass mit dem 1. Juni 2015 weitere gravierende Änderungen wirksam werden.
 

Anlagensicherheits-Report 2015

Der Anlagensicherheits-Report 2015, den der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) jährlich veröffentlich, macht eines deutlich: Die Verbesserung der Sicherheit von Aufzugsanlagen ist auf einem guten Weg. Es bleibt aber auch noch viel zu tun.
 

UPDATE: Abschaltung des analogen Telefonetzes: HUNDT CONSULT hat für seinen Kundenstamm vorgesorgt

Früher als ursprünglich geplant – in den ersten Planungen war das Jahr 2016 anvisiert worden – hat die Telekom begonnen das analoge Telefonnetz abzuschalten. Bis Mitte 2016 sollen in 53 Großstädten die Anschlüsse auf IP-Telefonie umgestellt werden. Schon jetzt erhielten Kunden in Hamburg, Köln und Heilbronn die ersten Ankündigungsschreiben oder sogar die Kündigung der alten Verträge.
 

Die neue Betriebssicherheitsverordnung: Was ändert sich für Aufzugbetreiber?

Nach drei Jahren Beratungen und Abstimmungen in den Fachgremien und circa 40 Versionen des Referentenentwurfs werden ab dem 1. Juni 2015 in Deutschland neue Regeln und Pflichten für die Betreiber von Aufzugsanlagen gelten. Im Januar stimmte die Bundesregierung der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung zu, wie sie am 28. November 2014 der Bundesrat beschlossen hatte.
 

HUNDT CONSULT in neuen Räumen: seit dem 01.02.2015 im Mönkedamm 9, 20457 Hamburg

Nach fünf ereignisreichen Jahren in der Großen Johannisstraße 19 schloss das Team von HUNDT CONSULT die Türen am 30. Januar 2015 zum letzten Mal und öffnete sie im Mönkedamm 9 neu. Das ehemalige Post- und Telegrafenamt in der Hamburger Innenstadt, unweit der Handelskammer und des Rathauses, wurde zwischen 1935 und 1936 erbaut und steht auf der Liste der Kulturdenkmäler Hamburgs.